Tageskarte
Um eine Tageskarte erhalten zu können, muss man 18 Jahre alt sein. Sie können die Tageskarte an der Klosterpforte im Kloster Fahr beziehen.
Öffnungszeiten der Klosterpforte

Öffnungszeiten siehe:

Klosterladen
Kontakt:info@kloster-fahr.ch

 

Hinweise:

- Tageskarten können auch am Vortag bezogen werden.
- Tageskarten können jeweils ab dem 3. Sonntag im März bezogen werden.
- Im Monat Februar werden keine Tageskarten verkauft.

Sie müssen einen gültigen Personalausweis mitnehmen und auf Verlangen der Aufsichtsorgane diesen mit der Tageskarte vorweisen.
Grundsätzlich gelten die Fischereivorschriften des Bundes und des Kanton Zürichs. Es handelt sich um ein Gewässer mit gemischtem Fischbestand. Unser Revier erstreckt sich beiderseits der Limmat, von den Fischereimarksteinen am linken bzw. rechten Ufer, ca. 20m unterhalb der GVO-Hängebrücke, nahe der Gemeindegrenze Zürich-Oberengstringen, bis zu den Fischereimarksteinen, ca. 350 m unterhalb des Schäflibaches, einschliesslich Hauserkanal, vom Markstein ca. 60m oberhalb der Mündung in die Limmat, ohne Schäflibach. Im Klosterbach darf nur gefischt werden vom Einlauf aus der Limmat bis zur Liegenschaft Dezimo (Fischerhüsli), sowie im Auslauf bachaufwärts bis zum Betonsteg.

Die Karte ist an dem gelösten Tag gültig und muss nach dem Verfallsdatum zurück an die Klosterpforte gegeben werden. Sie erhalten dann auch ihr Depot zurück.
Die Rückerstattung der Depotgebühr erfolgt nur innert 10 Tagen ab Verfallsdatum.
Die Karte muss ordnungsgemäss und aktuell ausgefüllt werden.
Der Preis für eine Tageskarte beträgt CHF 30.- exklusive CHF 10.- Depotgebühr
Karte beinhaltet:
Revierbeschrieb, Fischfangstatistik, Verhaltenskodex und einen Auszug aus der Fischereiverordnung.