Gemeindekarte
Um eine Gemeindekarte erhalten zu können, muss man Steuerzahler in der Gemeinde Unterengstringen sein. Karten können auf der Gemeinde Unterengstringen bezogen werden.
Grundsätzlich gelten die Fischereivorschriften des Bundes und des Kanton Zürichs. Es handelt sich um ein Gewässer mit gemischtem Fischbestand.
Das Revier erstreckt sich auf beide Flussufer vom Km 8,050 bis Km 8,700, d. h. von 200 m oberhalb der Strassenbrücke (Gemeindegrenze linkes Ufer beim Beginn des Auenwäldli) bis ca. 450m unterhalb der Strassenbrücke (Gemeindegrenze linkes Ufer bzw. Gittermast auf der Höhe der Liegenschaft Dezimo am Chlosterweg - rechtes Ufer). Ausgeschlossen ist das Gebiet des Klosters Fahr.
Die Karte ist jeweils vom 3. Sonntag im März bis 30. September gültig und muss nach dem Verfallsdatum zurück an die Gemeinde gegeben werden. Das gleiche gilt auch, wenn man die Gemeindekarte erneuern will. Die Karte muss ordnungsgemäss und aktuell ausgefüllt werden.
Karte beinhaltet: Revierbeschrieb, Fischfangstatistik, Verhaltenskodex und einen Auszug aus der Fischereiverordnung.
Vermerk: Ohne SANA - Ausweis werden keine Fischerkarten ausgegeben.