Jungfischerkarte
Um eine Jungfischerkarte erhalten zu können, muss man Jungfischer im Fischereiverein sein. Aufnahmebedingungen siehe im Link Jungfischer.
 

Grundsätzlich gelten die Fischereivorschriften des Bundes und des Kanton Zürichs. Es handelt sich um ein Gewässer mit gemischtem Fischbestand.

Unser Revier erstreckt sich beiderseits der Limmat, von den Fischereimarksteinen am linken bzw. rechten Ufer, ca. 20m unterhalb der GVO-Hängebrücke, nahe der Gemeindegrenze Zürich-Oberengstringen, bis zu den Fischereimarksteinen, ca. 350 m unterhalb des Schäflibaches, einschliesslich Hauserkanal, vom Markstein ca. 60m oberhalb der Mündung in die Limmat, ohne Schäflibach. Im Klosterbach darf nur gefischt werden vom Einlauf aus der Limmat bis zur Liegenschaft Dezimo (Fischerhüsli), sowie im Auslauf bachaufwärts bis zum Betonsteg. 

Die Karte ist ein Jahr gültig und muss nach dem Verfallsdatum zurück an die BWK gegeben werden. Das gleiche gilt auch, wenn man die Jungfischerkarte erneuern will. Die Karte muss ordnungsgemäss und aktuell ausgefüllt werden.

Karte beinhaltet: Revierbeschrieb, Fischfangstatistik, Verhaltenskodex und einen Auszug aus der Fischereiverordnung.

Die Jungfischer fischen gemäss Freiangelrecht. Erlaubt sind:

- in Verbindung mit einer Angelrute, alle natürlichen Köder, künstliche Fliegen und Nymphen
- verboten sind lebende oder tote Köderfische
- in Verbindung mit der Flugangelrute sind nur Fliegen, Nymphen und Streamer gestattet
- alle anderen Köder sind nicht erlaubt

Das Waten ist nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt. Pro Tag ist der Fang von höchstens 4 Edelfischen (Äschen, Forellen) gestattet. 

Vermerk: Ohne SANA - Ausweis werden keine Fischerkarten ausgegeben.