Blanco-Karte
Um eine Blancoarte erhalten zu können, muss man Aktivmitglied im Fischereiverein sein. Aufnahmebedingungen siehe im Link Verein.

Blancokarten sind nur an dem Tag gültig an dem man fischt. Datum muss eingetragen werden.

Grundsätzlich gelten die Fischereivorschriften des Bundes und des Kanton Zürichs. Es handelt sich um ein Gewässer mit gemischtem Fischbestand.

Unser Revier erstreckt sich beiderseits der Limmat, von den Fischereimarksteinen am linken bzw. rechten Ufer, ca. 20m unterhalb der GVO-Hängebrücke, nahe der Gemeindegrenze Zürich-Oberengstringen, bis zu den Fischereimarksteinen, ca. 350 m unterhalb des Schäflibaches, einschliesslich Hauserkanal, vom Markstein ca. 60m oberhalb der Mündung in die Limmat, ohne Schäflibach. Im Klosterbach darf nur gefischt werden vom Einlauf aus der Limmat bis zur Liegenschaft Dezimo (Fischerhüsli), sowie im Auslauf bachaufwärts bis zum Betonsteg. 

Die Karte ist nur an einem Tag gültig und muss nach dem Gebrauch der Bewirtschaftung zurück gegeben werden. Die Karte muss ordnungsgemäss und aktuell ausgefüllt werden.

Karte beinhaltet: Revierbeschrieb, Fischfangstatistik, Verhaltenskodex und einen Auszug aus der Fischereiverordnung.
Vermerk: Ohne SANA - Ausweis werden keine Fischerkarten ausgegeben.